Schriftgröße

Mit diesem Schieberegler können Sie die Schrift von 100% auf 200% vergrößern.

A
ASchriftgröße: 100%

Verwenden Sie die Pfeiltasten, um die Schrift zu vergrößern und zu verringern.

Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde
Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde
Öffnungszeiten
Terminvergabe Bürgerbüro

Bestattung

Grabstätten

Gemäß § 2 des Bestattungsgesetzes Rheinland Pfalz obliegt es den Gemeinden als Pflichtaufgabe Friedhöfe anzulegen und Leichenhallen zu errichten. Auf Gemeindefriedhöfen ist die Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner zuzulassen.

Auf Gemeindefriedhöfen sind grundsätzlich Reihengräber zur Verfügung zu stellen. Nähere Einzelheiten regelt die Stadt oder Gemeinde durch Satzung.

Die Benutzung von Gemeindefriedhöfen, Leichenhallen und Einäscherungsanlagen regeln die Städte und Gemeinden ebenfalls durch Satzung.

Bestattung

Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Eine Bestattung kann vorgenommen werden als:

  • Erdbestattung oder
  • Feuerbestattung

Eine Bestattung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die örtliche Ordnungsbehörde. In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle anstehenden Behördengänge.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter