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Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde
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Öffnungszeiten
Terminvergabe Bürgerbüro

Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt

  • ein/e Deutsche/r, der/die im Ausland oder
  • ein/e Ausländer/in, der/die in Deutschland

heiraten möchte. Diese Regelung gilt für folgende Staaten:

  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien
  • Japan
  • Kenia
  • Kroatien
  • Kuba
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Mosambik
  • Neuseeland
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Samoa
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Spanien
  • Tansania
  • Tschechische Republik
  • Türkei
  • Ungarn

Das Ehefähigkeitszeugnis ist beim Wohnsitzstandesamt zu beantragen. Es gelten die gleichen Vorraussetzungen (vorzulegende Unterlagen, Prüfverfahren) wie bei der Anmeldung zur Eheschließung.

Zuständige Behörde

Zuständige Mitarbeiter